SIV Utility Services GmbH

Die E-Rechnungspflicht für B2B kommt!

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) ist in Deutschland bereits gestartet – allerdings mit großzügigen Übergangsfristen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten dagegen je nach Unternehmensgröße noch Übergangsregelungen.

Ab 1. Januar 2027 wird es für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ernst: Für ihre inländischen B2B-Umsätze endet dann die allgemeine Übergangsfrist. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro haben noch bis Ende 2027 Zeit. Ab 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht grundsätzlich für alle betroffenen inländischen B2B-Umsätze.


Unternehmen müssen ihre Kunden richtig einordnen

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht wird die digitale Rechnungsverarbeitung im B2B-Bereich zum Standard und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Eine zentrale Voraussetzung ist dabei die frühzeitige und zuverlässige Identifikation von Kunden, die als Unternehmen bzw. Unternehmer einzustufen sind und bei deren Geschäftsvorgängen die entsprechenden Vorgaben zur elektronischen Rechnung greifen.


Energie- und Versorgungsbranche vor besonderen Herausforderungen

Gerade in der Energie- und Versorgungsbranche ist diese Unterscheidung in der Praxis jedoch nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Bei einigen Kunden lassen Lastprofile, Vertragsdaten und weitere hinterlegte Informationen keine klare Aussage über die gewerbliche Nutzung zu.

Solche Fälle werden schnell zu manuellen Klärfällen – und damit zu einem zusätzlichen Aufwand für die ohnehin stark ausgelasteten Kundenservice- und Abrechnungsteams.


Verlässliche Kundendaten als Grundlage für die E-Rechnung

Genau an dieser Stelle unterstützen wir unsere Kunden. Statt aufwendige interne Recherchen durchzuführen, übernehmen wir die telefonische Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden und klären offene Sachverhalte direkt im persönlichen Gespräch.

Durch die gezielte Ansprache lassen sich Unklarheiten häufig schnell und zuverlässig beseitigen. Gewerbliche Nutzungen können identifiziert und die entsprechenden Kundendaten für die weitere Verarbeitung aktualisiert werden.

So unterstützen wir Energie- und Versorgungsunternehmen dabei, ihre Kundendaten gezielt zu vervollständigen und eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht zu schaffen – effizient, persönlich und ohne zusätzlichen Aufwand für die eigenen Teams.